Warnschutz begegnet uns überall, am bekanntesten ist sicher die Warnschutzweste für Autofahrer. In vielen europäischen Ländern muss sie bereits im Fahrzeug mitgeführt werden. Dort, wo sich Personen während ihrer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum aufhalten, ist Warnschutz als Teil der persönlichen Schutzausrüstung zwingend vorgeschrieben. So trägt er dazu bei, Strassenverkehrsteilnehmer frühzeitig wahrzunehmen und hilft, Unfälle zu vermeiden.

Wie funktioniert Warnschutzausrüstung?
Zur Warnschutzbekleidung zählen neben Sicherheitswesten auch Hosen, Jacken oder Anzüge in leuchtenden Farben sowie Schuhe. Meist wird dafür ein orangefarbenes oder gelbes Material gewählt, welches fluoreszierend sowie retroreflektierend wirkt. Diese Stoffe leuchten und werfen das einfallende Licht zurück, so dass Personen im Strassenverkehr sowohl bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nebel rechtzeitig erkannt werden. Das Licht von sich nähernden Fahrzeugen erfasst ihre Körper frühzeitig und weist so Fahrzeugführer auf Hindernisse hin. Diese Arbeitskleidung schützt nicht nur vor Kälte und Feuchtigkeit, sie trägt entscheidend zur Vermeidung von Unfällen im Strassenverkehr bei. Damit kann sie Leben retten.

Wo wird Warnschutzkleidung eingesetzt?
Strassenbauarbeiter, Müllabfuhr, aber auch Sanitäter oder Feuerwehrleute sind mit Warnschutzbekleidung ausgerüstet. Auch Fahrzeugmonteure nutzen sie. Sicherheitswesten für Ersthelfer bzw. Liegenbleiber sind seit Juli 20014 in LKW sowie in PKW gesetzlich vorgeschrieben. Warnschutzelemente wie Leuchtstreifen oder Reflektoren werden aber heute auch in Alltagskleidern verwendet, wie zum Beispiel bei Outdoor-Sportbekleidung, Kinderjacken sowie Rucksäcken und Schulranzen. Die wichtigsten Einsatzgebiete sind jedoch

– Strassenarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
– Baumassnahmen bei schlechter Sicht und/oder bei starkem Verkehr
– Transport- und Ladetätigkeiten
– Arbeiten an Eisenbahnanlagen oder in Häfen
– Bergungs- und Rettungsarbeiten

Die rechtlichen Grundlagen für die Warnschutzmassnahmen
In der Europäischen Union wird der Warnschutz durch die Richtlinie ISO 20471 geregelt, die die alte DIN EN 471 – Warnbekleidung ersetzt. Sie gilt für alle beruflichen Tätigkeiten, die zum Tragen einer Warnschutzausrüstung verpflichtet sind. Ergänzend können weitere Normen wichtig werden, wie

– DIN EN 340 Schutzkleidung
– DIN EN 342 Schutzkleidung gegen Kälte
– DIN EN 343 Schutzkleidung gegen Regen
– DIN EN 1149-1 Schutzkleidung mit elektrostatischer Eigenschaft

Alle Teile einer Warnschutzkleidung unterliegen europäischen Standards und müssen das CE-Zeichen tragen. Die vorgeschriebenen Prüfungen stellen sicher, dass das verwendete Material die Warneigenschaften auch nach mehreren Wäschen bzw. Reinigungen vorweist.

Einteilung in Warnschutzklassen
Warnschutzbekleidung wird in drei Schutzklassen unterteilt. Je nach Verwendungszweck der Ausrüstung muss ein bestimmter Anteil der Bekleidung aus fluoreszierendem Hintergrund bzw. retroflektierendem Material enthalten sein. Auch die Länge der Leuchtstreifen ist genormt. Diese sind übrigens sowohl waagerecht als auch senkrecht über der Kleidung verteilt sein.

Schutzklasse 1
Warnschutzkleidung in dieser Klasse ist für den beruflichen Zweck nicht geeignet, sie bleibt dem Freizeitbereich vorbehalten:

fluoreszierendes Hintergrundmaterial: mindestens 0,14 m²
retroflektierendes Material: mindestens 0,1 m²
Streifenlänge bei 5 cm Breite: mindestens 2 m

Schutzklasse 2
Alle Bekleidungsstücke, die dieser Schutzklasse 2 entsprechen, dürfen in der beruflichen Tätigkeit eingesetzt werden. Auch die Warnweste der Kraftfahrer zählt in diese Kategorie. Ihre Kennzeichen sind:

fluoreszierendes Hintergrundmaterial: mindestens 0,5 m²
retroflektierendes Material: mindestens 0,13 m²
Streifenlänge bei 5 cm Breite: mindestens 2,6 m

Erhältlich sind

– Sicherheitswesten
– Hosen und Latzhosen
– T-Shirts und andere Oberbekleidung
– Fussbekleidung, Gamaschen

Schutzklasse 3
Sobald schlechte Sichtverhältnisse oder ein starkes Verkehrsaufkommen für die Träger der Schutzkleidung gefährlich werden könnten, ist die Schutzklasse 3 vorgeschrieben. Damit ist sie eigentlich für all jene Berufstätige Pflicht, die regelmässig im öffentlichen Raum arbeiten müssen. Die Merkmale der Bekleidung:

fluoreszierendes Hintergrundmaterial: mindestens 0,8 m²
retroflektierendes Material: mindestens 0,2 m²
Streifenlänge bei 5 cm Breite: mindestens 4 m

Der Handel bietet unterschiedliche Varianten der Warnschutzkleidung an. Oberbekleidung muss den gesamten Oberkörper bedecken und an den Ärmeln zusätzlich über reflektierende Streifen verfügen. Hosen müssen bis zum Knöchel reichen und ebenfalls mit Streifen versehen sein. Verkauft werden
– Warnschutzjacken und Warnschutzmäntel
– Warnschutzhosen und –latzhosen
– Overalls
– Zweiteilige Warnschutzanzüge
– Zubehör wie Gürtel oder Geschirre

Warnschutzbekleidung ist nur wirksam, wenn sie nicht durch andere Kleidungsstücke wie Westen oder Jacken verdeckt werden. Wer im öffentlichen Verkehrsraum arbeiten muss, für den ist Eigenschutz wichtig. Abgenutzte oder beschädigte Kleidung ist umgehend zu ersetzen. Warnbekleidung muss vom Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer gestellt werden.